Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 06.10.2006 - 16 Sa 286/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kein Dauerarbeitsverhältnis bei bloßer Einweisung und Absprachen mit nicht vertretungsberechtigter Person
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anforderungen an die Annahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für eine wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Möglichkeit der nachträglichen Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtliche Einordnung der Aufnahme einer mündlich ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Annahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen für eine wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Möglichkeit der nachträglichen Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtliche Einordnung der Aufnahme einer mündlich ...
- Judicialis
TZBfG § 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1, 4
Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Dienstantritt ohne Arbeitsleistung vor Unterzeichnung des befristeten Arbeitsvertrages - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- doczz.com.br (Auszüge)
Befristung, Schriftform, Einweisung, tatsächlicher Dienstantritt, rechtsverbindliche Absprache mit vertretungsberechtigter Person erforderlich
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 08.12.2005 - 1 Ca 407/05
- LAG Niedersachsen, 06.10.2006 - 16 Sa 286/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.10.2006 - 16 Sa 286/06
Damit treffen sie nämlich in der Regel keine neue Befristungsvereinbarung, sondern halten nur schriftlich fest, was sie zuvor mündlich vereinbart haben (so BAG, Urteil vom 01.12.2004, Az. 7 AZR 198/04 in BB 2005, 1116 bis 1119; BAG vom 16.03.2005, Az. 7 AZR 289/04 in BB 2005, 1856 bis 1860). - BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04
Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.10.2006 - 16 Sa 286/06
Damit treffen sie nämlich in der Regel keine neue Befristungsvereinbarung, sondern halten nur schriftlich fest, was sie zuvor mündlich vereinbart haben (so BAG, Urteil vom 01.12.2004, Az. 7 AZR 198/04 in BB 2005, 1116 bis 1119; BAG vom 16.03.2005, Az. 7 AZR 289/04 in BB 2005, 1856 bis 1860).
- LAG Niedersachsen, 12.12.2006 - 1 Sa 752/06
Rechtswirksamkeit einer zwischen den Parteien vereinbarten Befristung eines …
Zwar kann eine formwirksame Befristungsabrede nach Vertragsbeginn, aber vor Arbeitsantritt noch nachgeholt werden (ebenso LAG Niedersachsen vom 6. Oktober 2006 - 16 Sa 286/06 -); mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer wird diese Auslegungsregel aber widerlegt und ein nach § 16 TzBfG unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 = EzA § 623 BGB 2002 Nr. 3 = AP Nr. 15 zu § 14 TzBfG;… ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 14 TzBfG Rz. 150 mwN).